Für Freiluftschuppen, zu denen auch Saunafässer zählen, ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass es nicht möglich ist, mehrere Freiluftschuppen auf demselben Grundstück zu errichten, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich ist. Auch für Baugebiete kann es Sonderregelungen geben, so dass es sich lohnen kann, vor dem Kauf mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Dies gilt auch, wenn das Fass in der Nähe eines Gewässers oder an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden soll. In solchen Fällen können Sondergenehmigungen erforderlich sein.